Brandschutzplanung

Der bauliche Brandschutz ist Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Bei der Errichtung oder der Änderung von Gebäuden und baulichen Anlagen sind die dort definierten Schutzziele zu beachten:

  • Ausbreitung eines entstandenen Brandes in einem Gebäude bzw. auf benachbarte Gebäude verhindern
  • für eine definierte Dauer die Standsicherheit des Gebäudes gewährleisten
  • Menschen und Sachwerte vor einer Brandausbreitung schützen
  • sicheres Handeln der Feuerwehr bei der Brandbekämpfung ermöglichen

Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz ergeben sich aus der Größenordnung des betreffenden Gebäudes und dessen Nutzung. Diese werden in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt.

Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Brandverhalten von Baustoffen
  • Feuerwiderstand der Bauteile
  • Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte durch Brandwände und -schutztüren
  • Fluchtwegplanung
  • aktive Brandbekämpfung durch Sprinkleranlagen

Ihr Vorteil:

  • Unsere Ingenieurgemeinschaft verfügt über das notwendige Expertenwissen zum Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen (DIN 4102 T1 + T2) und kann Sie daher kompetent unterstützen.

Unsere Leistungen:

  • Auf Basis des Brandschutzkonzeptes erstellen wir für Sie die erforderlichen Nachweise, dass die zu verwendenden Bauteile die Brandschutzanforderungen erfüllen.